Klassen B / B78 / B197.

Führerschein Klasse B: Was darf man fahren? 

Nach dem im Januar 2013 eine neue EU-Richtlinie erlassen wurde, gibt es 16 Führerscheinklassen und zwei dieser Klassen sind für den Autoführerschein.

Inhaber des Führerscheins der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge fahren:

  • max. 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht

  • Fahrzeuge, die ausgelegt sind max. 8 Personen zu befördern (Fahrer ausgenommen)

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg

Ausnahmen bestätigen die Regel. Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen ebenfalls Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 4.750 kg fahren, wenn folgende Vorsaussetzungen erfüllt sind:

  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

  • Mitglieder anerkannter Rettungsdienste (Landesrecht maßgebend)

  • Angehörige Technisches Hilfswerk (THW)

  • Angehörige sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben dürfen den Führerschein Klasse B zum Fahren von Einsatzfahrzeugen auf den öffentlichen Straßen in ganz Deutschland verwenden. Darüber hinaus können Ehrenamtliche ebenfalls Anhänger fahren, welche zusammen mit einem Pkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.750 kg nicht übersteigt. Allerdings muss ein Fahrer bestimmte Voraussetzungen für diese Ausnahmeregel erfüllen. Er muss mind. bereits seit 2 Jahren den Führerschein Klasse B habe und außerdem eine Einweisung in die Technik und das Führen des Fahrzeugs sowie eine praktische Prüfung bekommen.

Der Auto Führerschein ist unbegrenzt gültig. Die Inhaber eines neuen EU-Führerscheins müssen den Führerschein allerdings alle 15 Jahre erneuern lassen.

Eingeschlossene Klassen Führerschein Klasse B

Die Klassen AM und L sind neben Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg eingeschlossen. Somit sind Inahber der Führerschein Klasse B berechtigt weitere Fahrzeuge zu fahren.

Klasse AM:

  • Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor), Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einem Elektromotor sowie Merkmalen von Fahrrädern

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder max. 4 kW Nennleistung (Elektromotoren)

  • Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes), Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor) oder max. 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungs- oder Elektromotoren)

  • Vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads), Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotoren) oder max. 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) und mit einem Leergewicht von max. 350 kg (ohne Gewicht der Batterien)

Klasse L:

  • landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, max. 40 km/h sowie kombiniert mit Anhänger max. 25 km/h

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, max. 25 km/h sowie Anhänger

Sonderform Trikes

Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einspuriger Achse vorne, mehrspurige Achse hinten.

Der EU-Führerschein Klasse B begrenzt die Nutzung von Trikes auf Fahrzeuge, die max. 45 km/h fahren dürfen. Für schnellere Trikes ist die Führerschein Klasse A1 (bis zu 15 kW) oder A (über 15 kW) erforderlich.

Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?

“Im Jahr 1999 wurden Anhängerführerscheine eingeführt, um die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Zu dieser Zeit wurde auch der Autoführerschein erweitert. Bis zum heutigen Tag änderte die Bundesregierung die Beschränkungen für den Führerschein der Klasse B und dessen Anhänger. Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die „Anhängeregel“ folgendermaßen:

Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder

  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs. Das bedeutet, dass das Gewicht der Kombination aus einem Pkw und seinem Anhänger nur insgesamt 3.500 kg wiegen darf – nach der Zuladung von Gegenständen wie Möbeln, etc.

Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und eine Anhänger-Klasse erweitert.

Natürlich ist auch darauf zu achten, welches Anhängergewicht in der Fahrzeugzulassung steht und welche Informationen die Hersteller ausgeben.

Die Schlüsselzahl B96 (wird bei GreenPoint aktuell nicht angeboten) 

Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung vom Führerschein der Klasse B. Damit sind Sie berechtigt, Kombinationen mit Anhänger und Zugfahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg zu bedienen.

Die Schlüsselzahl wird oft für Caravans und Wohnwagen genutzt. Die Ausbildung für die Erweiterung des Autoführerscheins dauert etwa 7 Stunden und kann in einer Fahrschule absolviert werden. Das Mindestalter beträgt auch hier 18 bzw. 17 Jahre.

Die Fahrerlaubnisklasse BE

Die Klasse BE erweitert den B-Führerschein und erhöht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 3.500 kg. Für die Erlangung von BE benötigen Sie eine richtige Ausbildung in der Fahrschule, beispielsweise wie die der Führerscheinklasse B. Sie müssen jedoch keine theoretische Ausbildung und Prüfung ablegen. Viele Fahrschulen bieten auch eine duale Ausbildung von der Klasse B und BE an. Auch hier beträgt das Mindestalter 17 und 18 Jahre.”

Voraussetzungen für den Pkw-Führerschein

Der B-Führerschein ist Vorrausetzung für die Ausbildung verschiedener Klassen. Wer also die Klassen BE, B96, C1, C, D1 und D erwerben möchte, kommt um den Führerschein fürs Auto nicht drumherum. Man spricht hier von einem Vorbesitz der Klasse B, welcher erforderlich ist.

Fahrerlaubnis der Klasse B: das Mindestalter

Das Mindestalter für den Autoführerschein ist auf 18 Jahre festgesetzt. Jedoch gibt es im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 eine Sonderregelung. Wie es der Name schon sagt, kann der Führerschein der Klasse B auch mit 17 Jahren erworben werden. Jede Fahrt darf jedoch nur mit einem Begleiter durchgeführt werden.

Eine weitere Ausnahmeregel vom regulären Mindestalter betrifft spezielle Ausbildungsberufe:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in

  • staatlich anerkannte Fachkraft im Fahrbetrieb

  • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Inhalten

Das herabgesetzte Mindestalter gilt jedoch nur im Rahmen der Ausbildung, sodass der Inhaber der Fahrerlaubnis B lediglich nur im deutschen Inland sowie Fahrten innerhalb seiner Ausbildung durchführen darf.

Die Fahrschulausbildung für den Pkw-Führerschein kann bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Theorie-Prüfung kann frühestens 3 Monate, die Praxis-Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag absolviert werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Klasse B-Führerschein

Die „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ wird von der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschrieben. Jeder Bewerber um einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T müssen vor der Fahrschulausbildung einen solchen Kurs absolvieren.

Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen. (§ 19 Fahrerlaubnisverordnung)

Der Kurs kann bei M-A-U-S Dein Erste Hilfe Kurs oder auch beim TÜV, bei der Dekra, oder beim DRK absolviert werden.

Der Kurs ist jedoch nicht nur für Führerscheinbewerber nützlich. Experten raten dazu, den Kurs über lebensrettenden Maßnahmen alle drei Jahre aufzufrischen bzw. ihre Kenntnisse zu vertiefen, um in einer Gefahrensituation im Straßenverkehr bestens vorbereitet zu sein.

In kleinen Gruppen erlernen die zukünftigen Besitzer vom Pkw-Führerschein, wie sie sich in nach einem Verkehrsunfall verhalten müssen. Die Themen sind beispielsweise Absichern einer Unfallstelle, Retten aus Kraftfahrzeugen oder Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen.

Am Ende bekommen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Dieses Dokument kann nicht ausgestellt werden, wenn Teilnehmer beispielsweise zu spät erscheinen. Die Kurse für den Führerschein B kosten in der Regel 50 bis 80 Euro. Dies hängt jedoch von der Region und der auszuführenden Institution ab.

Der Sehtest für die Fahrerlaubnis B

Neben dem Erste-Hilfe-Kurs muss auch ein Sehtest absolviert werden. Dieser kann bei einem Optiker oder auch Augenarzt durchgeführt werden. Sollte der Bewerber bereits eine Sehhilfe benötigen, kann er diese zum Sehtest mitbringen. Fälschlicherweise gehen die meisten Führerscheinbewerber davon aus, dass es sich beim Sehtest um das Überprüfen der Dioptrienzahl handelt. Jedoch wird die Sehleistung gemessen.

Diese wird mit den sogenannten Landolt-Ringen getestet. Dieser Test besteht aus Ringen, welche in unterschiedlichen Richtungen Öffnungen besitzen. Der Bewerber um den Führerschein der Klasse B muss dem Augenoptiker bzw. dem Arzt sagen, wo sich die Öffnung befindet. Damit kann der Arzt bzw. Optiker herausfinden, wie stark Ihre Sehleistung, der sogenannte Visus, ist.

Laut FeV muss die Sehleistung auf jeden Auge mindestens 0,7 betragen.

Wird der Visus-Wert auf beiden bzw. nur auf einem Auge nicht erreicht, gilt der Test als nicht bestanden. Der Test darf auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen durchgeführt werden. Der Autoführerschein darf dann nur erteilt werden, wenn Sie sich zu einem Augenoptiker begeben, der Ihnen eine Sehhilfe „verschreibt“. Mit dieser kann der Test wiederholt werden. Muss eine Sehhilfe getragen werden, um die erforderliche Sehleistung zu erbringen, wird dies im späteren Führerschein der Klasse B eingetragen. Dies geschieht mithilfe einer Schlüsselnummer. Diese lautet 01.01 und zeigt en Beamten bei einer Verkehrskontrolle, ob der Fahrer eine Sehhilfe zum Fahren benötigt.

Sollten Sie eine Brille benötigen und tragen diese beim Fahren nicht, kann es zu einem Bußgeld von 25 Euro kommen. Wird noch dazu ein Unfall verursacht, kann aus dieser Tat eine Straftat werden, da Sie fahrlässig gehandelt haben, indem Sie die Brille nicht trugen.

Auch den Sehtest kann bei M-A-U-S Dein Erste Hilfe Kurs zusammen mit dem Erste Hilfe Kurs absolviert. Auch viele Optiker bieten Sehtests auch ohne Termin an. Jedoch ist es besser, einen Termin zu vereinbaren. Sie müssen einen Personalausweis mitführen, damit die Bescheinigung, auf der die Sehleistung vermerkt ist, korrekt ausgefüllt werden kann. Die Sehtests für den Führerschein der Klasse B kosten 6,43 Euro. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Sehtest mehr kosten, verweisen Sie auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Erwerb vom Führerschein B in der Fahrschule

Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Sollten Sie bereits eine Führerscheinklasse wie A1 besitzen, müssen Sie nur 6 Doppelstunden Grundstoff für den Führerschein der Klasse B erlernen. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Sie bereits genügend über den Straßenverkehr wissen, da Sie bereits eine ähnliche Ausbildung genossen haben.

Der Führerschein der Klasse B-Test besteht aus 30 Fragen. Es ist zu empfehlen, sich gut auf die bestehende Theorieprüfung der Klasse B vorzubereiten, da sie mit Kosten verbunden ist. Der Führerschein Klasse B-Test läuft am PC unter der Aufsicht eines Dekra- oder TÜV-Gutachters ab. Jedoch bleibt es bei 30 Fragen. Die Theorieprüfung besteht aus einem Multiple-Choice-System. Sie bekommen eine Frage und mehrere Antworten, wobei nicht nur eine die richtige sein muss. Die Prüfungszeit besteht aus 30 Minuten. Die Prüfung bei Nicht-Bestehen jede zwei Wochen wiederholt werden.

Jeder Bewerber darf maximal 10 Fehlerpunkte im Führerscheintest der Klasse B erreichen, um die Theorieprüfung noch zu bestehen. Sollten Sie zwei Fragen à 5 Fehlerpunkten falsch beantworten, gilt die Prüfung auch als nicht bestanden.

Die richtige Vorbereitung ist wichtig. Viele Webseiten bieten bereits kostenlose Onlinetests an. Außerdem gibt Ihnen die Fahrschule Lehrmittel an die Hand, mit denen Sie bestens auf den Führerscheintest der Klasse B vorbereitet sind.

Sollten Sie auf die Klasse B erweitern, zählt der Fragebogen nur noch 20 Fragen. Hierbei dürfen Sie jedoch nur maximal 6 Fehlerpunkte erreichen, um noch zu bestehen.

Die praktische Grundausbildung ist nicht gesetzlich festgelegt, sodass der Fahrlehrer die Pflichtstunden nach den Kenntnissen und dem persönlichen Lernfortschritt des Schülers festlegt. Hierbei ist es wichtig, frühzeitig mit dem Fahrlehrer zu reden, um die Kosten vom Führerschein B kalkulieren zu können.

Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind die Sonderfahrten:

  • 5 Stunden Überland

  • 4 Stunden auf der Autobahn

  • 3 Stunden bei Dunkelheit bzw. Dämmerung

Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben und müssen absolviert werden. Sollte der zukünftige Inhaber der Führerscheinklasse B noch unsicher bei einer Sonderstunde sein, kann die Anzahl jedoch erhöht werden. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B kosten mehr als normale Fahrstunden.

Die Praxisprüfung dauert ca. 55 Minuten. Sie sollten rechtzeitig und ausgeruht zum Prüfungstermin erschienen. Vergessen Sie nicht Ihre Sehhilfe, falls Sie eine benötigen. Außerdem muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Zuerst müssen Sie Ihren Fahrersitz einrichten, danach geht die Prüfung los. Es ist kein Problem, wenn Sie nervös sind. Der Prüfer berechnet dies mit ein.

 

Klasse BF17 (Begleitetes Fahren).

Begleitetes Fahren (BF 17), umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Die Probezeit beträgt wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.

(Quelle Text Wikipedia)

(Alles Wissenswertes zu BF17. Wissen ist Macht.)